Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Königs Wusterhausen / Az:8 K 38-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 8 K 38-22
Versteigerungstermin:
Mo, den 16.10.2023, 11:00
Mo, den 16.10.2023, 11:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Königs Wusterhausen
Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen
Saal:
1, Sitzungssaal
Verkehrswert:
360.000,00
EUR
Objektart:
Grundstück
Objektanschrift:
Fürstenberger Straße 43,
15732
Schulzendorf
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
Weiter zur Detailansicht ...
Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Schulzendorf Blatt 2143 BV Nr. 1
Gemarkung Schulzendorf, Flur 13, Flurstück 634
Gebäude- und Freifläche, Fürstenberger Straße 43
Größe: 840 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen und aufgrund einer Außenbesichtigung):
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein im Wesentlichen unbebautes, 840 m² großes Grundstück mit abbruchreifem Gartenhaus und einem Schuppen. Es befindet sich in Schulzendorf in mittlerer Wohnlage mit Geschäften des täglichen Bedarfs und Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel in unmittelbarer Nähe. Das als Bauland nutzbare Objekt ist aufgrund längerer Nichtnutzung wild bewachsen, allerdings mit einem Zaun eingefriedet.
Verkehrswert: 360.000,00 €
Ein Erwerb unterhalb 50% des Verkehrswertes ist nicht möglich.
Die nähere Beschreibung kann dem beim Amtsgericht Königs Wusterhausen in der Versteigerungsabteilung vorliegenden Gutachten
nach Terminvereinbarung entnommen werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 07.09.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Herz und Frau Krüger, Tel. 03375 271 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, daß aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Weitere Objekte des gleichen Amtsgerichtes