Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Königs Wusterhausen / Az:8 K 43-21
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 8 K 43-21
Versteigerungstermin:
Mo, den 12.02.2024, 09:30
Mo, den 12.02.2024, 10:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Königs Wusterhausen
Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen
Saal:
1, Sitzungssaal
Verkehrswert:
522.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Ahornweg 21a,
12529
Schönefeld OT Großziethen
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Großziethen Blatt 1992 BV Nr. 1
Gemarkung Großziethen, Flur 4, Flurstück 30/2
Gebäude- und Gebäudenebenflächen
Größe: 241 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Das Objekt befindet sich in 12529 Schönefeld OT Großziethen, Ahornweg 21a. Das Grundstück ist bebaut mit einem zweigeschossigen, vollunterkellerten Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte) zzgl. ausgebautem Dachgeschoss, Wohnfläche rd. 160 m², Baujahr 1994.
Die nähere Beschreibung kann dem beim Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer A003, vorliegenden Gutachten
nach Terminvereinbarung entnommen werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 01.10.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.
Verkehrswert: 522.000,00 €
Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 74a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Herz und Frau Krüger, Tel. 03375 271 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, daß aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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