Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Königs Wusterhausen / Az:8 K 5-20 (2)
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 8 K 5-20 (2)
Versteigerungstermin:
Mo, den 22.01.2024, 09:00
Mo, den 22.01.2024, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Königs Wusterhausen
Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen
Saal:
1, Sitzungssaal
Verkehrswert:
198.000,00
EUR
Objektart:
Grundstück
Objektanschrift:
Karl-Liebknecht-Straße 104,
15732
Schulzendorf
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Schulzendorf Blatt 1943 BV Nr. 2 - in Erbengemeinschaft an
Gemarkung Schulzendorf, Flur 5, Flurstück 663
Gebäude- und Freifläche, Karl-Liebknecht-Straße 104
Größe: 500 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Das Versteigerungsobjekt befindet sich in 15732 Schulzendorf, Karl-Liebknecht-Straße 104. Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück (Erbbaugrundstück), welches mit einem Erbbaurecht belastet ist. Die vorhandene Bebauung (Einfamilienhaus) ist dem Erbbaurecht zuzuordnen.
Die nähere Beschreibung kann dem beim Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer A005, vorliegenden Gutachten
nach Terminvereinbarung entnommen werden.
Verkehrswert: 198.000,00 €
Ein Erwerb unterhalb 50% des Verkehrswertes ist nicht möglich.
Der Versteigerungsvermerk ist am 09.07.2020 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Herz und Frau Krüger, Tel. 03375 271 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, daß aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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