Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Königs Wusterhausen / Az:8 K 55-20 (2)
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 8 K 55-20 (2)
Versteigerungstermin:
Mo, den 13.11.2023, 09:30
Mo, den 13.11.2023, 10:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Königs Wusterhausen
Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen
Saal:
1, Sitzungssaal
Verkehrswert:
411.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Paul-Gerhardt-Straße 31,
15749
Mittenwalde
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Mittenwalde Blatt 2206 BV Nr. 2 - zu je 1/2 Anteil an
Gemarkung Mittenwalde, Flur 9, Flurstück 589
Gebäude- und Freifläche, Paul-Gerhardt-Straße 31
Größe: 451 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen und aufgrund einer Außenbesichtigung):
Das Versteigerungsobjekt befindet sich in 15749 Mittenwalde, Paul-Gerhardt-Straße 31. Es handelt sich um ein eingeschossiges Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, Wohn-/Nutzfläche rd. 161 m², Baujahr ca. 2015 und einer eingeschossigen Remise mit ausgebautem Dachgeschoss, Wohn-/Nutzfläche rd. 73,5 m², Baujahr vor 1950, Modernisierung/Umbau 2015. Für das Objekt besteht ein Verdacht auf Denkmalwert. Die Liegenschaft ist Bestandteil des Bodendenkmals Nr. 12662.
Verkehrswert: 411.000,00 €
Ein Erwerb unterhalb 50% des Verkehrswertes ist nicht möglich.
Die nähere Beschreibung kann dem beim Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer 005, vorliegenden Gutachten
nach Terminvereinbarung entnommen werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 07.05.2020 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Herz und Frau Krüger, Tel. 03375 271 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, daß aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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