Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Königs Wusterhausen / Az:8 K 57-17
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 8 K 57-17
Versteigerungstermin:
Mo, den 16.10.2023, 09:30
Mo, den 16.10.2023, 10:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Königs Wusterhausen
Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen
Saal:
1, Sitzungssaal
Verkehrswert:
3.060.000,00
EUR
Objektart:
Grundstück
Objektanschrift:
Teupitzer Straße 82c, Teupitzer Straße,
15755
Teupitz OT Schwerin
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Schwerin Blatt 63 BV Nr. 5 - in Erbengemeinschaft an
Gemarkung Schwerin
Flur 2, Flurstück 246, Gebäude- und Freifläche, Teupitzer Straße 82c, Größe: 1.139 m²
Flur 2, Flurstück 248, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Teupitzer Straße, Größe: 7.582 m²
Flur 1, Flurstück 754, Verkehrsfläche, Teupitzer Straße, Größe: 23 m²
Flur 1, Flurstück 755, Waldfläche, Teupitzer Straße, Größe: 286 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen und aufgrund einer Außenbesichtigung):
Das Versteigerungsobjekt befindet sich in 15755 Schwerin, Teupitzer Straße 82c, Teupitzer Straße; es ist unbebaut. Es besteht ein Mitbenutzungsrecht aus Abt. II Nr. 3.
Verkehrswert: 3.060.000,00 €
Ein Erwerb unterhalb 50% des Verkehrswertes ist nicht möglich.
Die nähere Beschreibung kann dem beim Amtsgericht Königs Wusterhausen vorliegenden Gutachten
nach Terminvereinbarung entnommen werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 20.08.2018 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Herz und Frau Krüger, Tel. 03375 271 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, daß aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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