Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Königs Wusterhausen / Az:8 K 88-20

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 8 K 88-20
Versteigerungstermin: Mo, den 02.09.2024, 11:00
Mo, den 02.09.2024, 11:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Königs Wusterhausen Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen
Saal: 1, Sitzungssaal
Verkehrswert: 550.000,00 EUR
Objektart: Einfamilienhaus
Objektanschrift: Pirolweg 16,
15712 Königs Wusterhausen OT Senzig

Gutachten: Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download. Details zum Objekt:

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Senzig Blatt 1074 BV Nr. 2

Gemarkung Senzig, Flur 6, Flurstück 289
Gebäude- und Freifläche, Pirolweg 16
Größe: 996 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein mit einem freistehenden Einfamilienhaus bebautes Grundstück in Königs Wusterhausen OT Senzig, welches sich somit im Landschaftsschutzgebiet Teupitz-Köriser-Seengebiet befindet. Das eingeschossige, unterkellerte Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 105,73 m² wurde 2006 gebaut und weist ein ausgebautes Dachgeschoss auf. Der Zugang zum Gebäude ist nicht barrierefrei. Darüber hinaus verfügt das eingefriedete Objekt über eine Tiefgarage, Terrassen und ein Nebengebäude, welches eine nachhaltige, wirtschaftliche Nutzung ohne Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen nicht zulässt.

Verkehrswert: 550.000,00 €

Ein Erwerb unterhalb 50% des Verkehrswertes ist nicht möglich
.

Die nähere Beschreibung kann dem beim Amtsgericht Königs Wusterhausen in der Versteigerungsabteilung vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden.

Der Versteigerungsvermerk ist am 11.11.2020 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Herz und Frau Krüger, Tel. 03375 271 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, daß aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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