Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Königs Wusterhausen / Az:8 K 9-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 8 K 9-22
Versteigerungstermin:
Mo, den 18.11.2024, 11:00
Mo, den 18.11.2024, 11:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Königs Wusterhausen
Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen
Saal:
1, Sitzungssaal
Verkehrswert:
490.000,00
EUR
Objektart:
Wochenendhaus
Objektanschrift:
Lindenring 68,
15738
Zeuthen OT Miersdorf
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Miersdorf Blatt 924
Gemarkung Miersdorf, Flur 6
Flurstück 133, Gebäude- und Freifläche, Lindenring 68, Größe: 700 m²
Flurstück 134, Gebäude- und Freifläche, Lindenring, Größe: 350 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - aufgrund einer Außenbesichtigung und Innenbesichtigung):
Das Versteigerungsobjekt befindet sich im Lindenring 68 im Ortsteil Miersdorf der Gemeinde Zeuthen. Es ist mit einem einfachen, freistehenden Wochenendhaus bebaut, für das nicht nur unerheblicher Instandhaltungsstau und umfassender Renovierungsbedarf bestehen. Weiter befinden sich auf dem Objekt noch zwei Nebengebäude in ungepflegtem Zustand (wirtschaftlich überalterter Holzschuppen sowie Holzunterstand). Hinweise auf Altlasten oder Bau- oder Bodendenkmale liegen nicht vor. Das Objekt wird von einem Pächter genutzt. Die Außenanlagen (Pflanzungen einschließlich Baumbestand) des mit einem Zaun eingefriedeten Objekts erscheinen insgesamt ungepflegt.
Die nähere Beschreibung kann dem beim Amtsgericht Königs Wusterhausen in der Versteigerungsabteilung vorliegenden Gutachten
nach Terminvereinbarung entnommen werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 25.01.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Verkehrswert: 490.000,00 €
Ein Erwerb unterhalb 50% des Verkehrswertes ist nicht möglich.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Herz und Frau Krüger, Tel. 03375 271 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, daß aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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