Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Lübben / Az:52 K 16-22

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 52 K 16-22
Versteigerungstermin: Mo, den 11.12.2023, 14:00
Mo, den 11.12.2023, 14:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Lübben Amtsgericht Lübben (Spreewald), Gerichtsstraße 2-3, 15907 Lübben (Spreewald)
Saal: II, Sitzungssaal
Verkehrswert: 135.100,00 EUR
Objektart: Einfamilienhaus
Objektanschrift: Laasower Straße 10,
15913 Straupitz

Gutachten: Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 31,00 angefordert werden. Details zum Objekt:

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft sollen folgende Grundstücke öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Straupitz Blatt 1164
  • lfd. Nr. 3
    Gemarkung Straupitz, Flur 5
    Flurstück 310, Gebäude- und Freifläche, Laasower Straße 10, Größe: 248 m²
    Flurstück 311, Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Laasower Straße 10, Größe: 1.685 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Grundstück, bebaut mit einem eingeschossigen Wohnhaus mit Windfang, Wohnfläche ca. 78 m² sowie einem Nebengebäude, bestehend aus mehreren Baukörpern, Baujahr um 1950.

    Verkehrswert: 116.400,00 €

  • lfd. Nr. 4
    Gemarkung Straupitz, Flur 5, Flurstück 20/1
    Gebäude- und Freifläche, Laasower Straße 10
    Größe: 290 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Siehe lfd. Nr. 3.

    Verkehrswert: 18.700,00 €
Gesamtverkehrswert: 135.100,00 €

Es findet lediglich ein Gesamtausgebot der Grundstücke statt.


Der Versteigerungsvermerk ist am 24.01.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Stephan und Frau Mroos, Tel. 03546 221 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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