Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Lübben / Az:52 K 17-22
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 52 K 17-22
Versteigerungstermin:
Mo, den 15.01.2024, 10:00
Mo, den 15.01.2024, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Lübben
Amtsgericht Lübben (Spreewald), Gerichtsstraße 2-3, 15907 Lübben (Spreewald)
Saal:
II, Sitzungssaal
Objektart:
Land-/Forstwirtschaft
Objektanschrift:
03222
Lübbenau/Spreewald OT Ragow
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 16,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft sollen folgende Grundstücke öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Lübben Blatt 3038
lfd. Nr. 1
Gemarkung Lübben, Flur 40, Flurstück 63
Landwirtschaftsfläche, Ellerborn
Größe: 7.669 m²
lfd. Nr. 2
Gemarkung Lübben, Flur 40, Flurstück 131
Landwirtschaftsfläche, Ragower Heide
Größe: 13.923 m²
lfd. Nr. 3
Gemarkung Lübben, Flur 40, Flurstück 117
Waldfläche, Ribucka
Größe: 14.863 m²
Verkehrswerte:
lfd. Nr. 1: 4.370,00 €
lfd. Nr. 2: 9.040,00 €
lfd. Nr. 3: 9.700,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 08.02.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Stephan und Frau Mroos, Tel. 03546 221 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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