Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Lübben / Az:52 K 7-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 52 K 7-22
Versteigerungstermin:
Mo, den 06.03.2023, 14:00
Mo, den 06.03.2023, 14:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Lübben
Amtsgericht Lübben (Spreewald), Gerichtsstraße 2-3, 15907 Lübben (Spreewald)
Saal:
II, Sitzungssaal
Verkehrswert:
13.000,00
EUR
Objektart:
Land-/Forstwirtschaft
Objektanschrift:
15913
Märkische Heide
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 12,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll folgendes Grundstück öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Biebersdorf Blatt 117
Gemarkung Biebersdorf, Flur 3, Flurstück 70
Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Bauer
Größe: 24.833 m²
Landwirtschaftlich (Ackerland) und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück.
Verkehrswert: 13.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 08.04.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Stephan und Frau Mroos, Tel. 03546 221 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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