Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Lübben / Az:52 K 8-21

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 52 K 8-21
Versteigerungstermin: Mo, den 11.12.2023, 12:00
Mo, den 11.12.2023, 12:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Lübben Amtsgericht Lübben (Spreewald), Gerichtsstraße 2-3, 15907 Lübben (Spreewald)
Saal: II, Sitzungssaal
Verkehrswert: 75.600,00 EUR
Objektart: Einfamilienhaus
Objektanschrift: Brunnenplatz 12,
15913 Neu Zauche

Gutachten: Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 26,00 angefordert werden. Details zum Objekt:

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll folgendes Grundstück öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Neu Zauche Blatt 849

Gemarkung Neu Zauche, Flur 3, Flurstück 2/2
Gebäude- und Freifläche, Brunnenplatz 12
Größe: 419 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Innerhalb des im Zusammenhang bebauten Gemeindegebietes gelegenes Grundstück, bebaut mit einem ein- und einem zweigeschossigen Wohngebäude mit Keller, Baujahr Anfang des 20. Jahrhunderts.

Verkehrswert: 75.600,00 €

Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.


Der Versteigerungsvermerk ist am 06.07.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Stephan und Frau Mroos, Tel. 03546 221 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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