Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Neuruppin / Az:7 K 1-21
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 7 K 1-21
Versteigerungstermin:
Mi, den 10.05.2023, 09:30
Mi, den 10.05.2023, 10:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Neuruppin
Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin
Saal:
325, 2. OG
Objektart:
Wohnungseigentum
Objektanschrift:
Berliner Straße 122,
16515
Oranienburg
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 26,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Bitte beachten Sie den nachfolgenden Link:
Hinweise zum Pandemieschutz bei dem Amtsgericht Neuruppin (pdf-Datei)
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:- Eingetragen im Grundbuch von Oranienburg Blatt 12389 BV Nr. 1
lfd. Nr. 1
324,614 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Oranienburg, Flur 23, Flurstück 5151/119
Gebäude- und Freifläche, Berliner Straße 122
Größe: 917 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Erdgeschoss und den Räumen im Kellergeschoss des Zweifamilienhauses, Nr. 1 laut Aufteilungsplan.
Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Blatt 12389 bis Blatt 12391). Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.
Sondernutzungsrechte sind vereinbart.
Veräußerungsbeschränkung: keine.
Wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums wird auf die Bewilligung vom 07.08.2006 (UR-Nr. 1074/2006, Notarin Gabriela Franke in Oranienburg) Bezug genommen. Übertragen aus Blatt 2956. Eingetragen am 25.09.2007.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Wohnungseigentum in einem Zweifamilienwohnhaus (Baujahr 1994, Wohnfläche 116,22 m²) in 16515 Oranienburg, Berliner Straße 122.
Verkehrswert: 398.000,00 €
- Eingetragen im Grundbuch von Oranienburg Blatt 12390 BV Nr. 1
lfd. Nr. 2
220,594 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Oranienburg, Flur 23, Flurstück 5151/119
Gebäude- und Freifläche, Berliner Straße 122
Größe: 917 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Dachgeschoss des Zweifamilienhauses nebst Dachboden, Nr. 2 laut Aufteilungsplan.
Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Blatt 12389 bis Blatt 12391). Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.
Sondernutzungsrechte sind vereinbart.
Veräußerungsbeschränkung: keine.
Wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums wird auf die Bewilligung vom 07.08.2006 (UR-Nr. 1074/2006, Notarin Gabriela Franke in Oranienburg) Bezug genommen. Übertragen aus Blatt 2956. Eingetragen am 25.09.2007.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Wohnungseigentum in einem Zweifamilienwohnhaus (Baujahr 1994, Wohnfläche 115 m²) in 16515 Oranienburg, Berliner Straße 122.
Verkehrswert: 412.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 18.01.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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