Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Neuruppin / Az:7 K 109-19
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 7 K 109-19
Versteigerungstermin:
Do, den 08.04.2021, 09:00
Do, den 08.04.2021, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Neuruppin
Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin
Saal:
325, 2. OG
Verkehrswert:
73.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Wollschow 17a,
17326
Brüssow OT Wollschow
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 26,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Bitte beachten Sie den nachfolgenden Link:Hinweise zum Pandemieschutz bei dem Amtsgericht Neuruppin (pdf-Datei)
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:- Eingetragen im Grundbuch von Wollschow Blatt 427 BV Nr. 2
lfd. Nr. 1
Gemarkung Wollschow, Flur 1, Flurstück 15/1
Gebäude- und Freifläche, Wollschow 17a
Größe: 256 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Wollschow 17a in 17326 Brüssow OT Wollschow, bebaut mit einer Doppelhaushälfte (vermutlich vollunterkellert, ausgebautes Dachgeschoss) und eine Fertigteilgarage.
Verkehrswert: 69.000,00 €
- Eingetragen im Grundbuch von Wollschow Blatt 427 BV Nr. 3
lfd. Nr. 2
Gemarkung Wollschow, Flur 1, Flurstück 272
Gebäude- und Freifläche, Wollschow 17a
Größe: 75 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Garten/Verkehrsfläche vor dem Grundstück Wollschow 17a.
Verkehrswert: 4.000,00 €
Verkehrswert insgesamt: 73.000,00 €.
Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 74a ZVG versagt mit der Folge, daß die Wertgrenzen weggefallen sind.Der Versteigerungsvermerk ist am 26.06.2019 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, daß aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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