Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Neuruppin / Az:7 K 112-21
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 7 K 112-21
Versteigerungstermin:
Do, den 04.07.2024, 09:30
Do, den 04.07.2024, 10:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Neuruppin
Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin
Saal:
325, 2. OG
Verkehrswert:
111.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Woltersdorfer Straße 18,
16306
Casekow
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 26,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
Weiter zur Detailansicht ...
Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:- Eingetragen im Grundbuch von Casekow Blatt 262 BV Nr. 3
lfd. Nr. 1
Gemarkung Casekow, Flur 6, Flurstück 1/1
Gebäude- und Freifläche, Woltersdorfer Straße 18
Größe: 1.000 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Wohngrundstück Woltersdorfer Straße 18 in 16306 Casekow, bebaut mit einem leerstehenden Einfamilienwohnhaus (begonnener Umbau zu 2 Wohneinheiten, nicht fertiggestellt, teilweise Rohbau, stark sanierungsbedürftig).
Verkehrswert: 101.000,00 €
- Eingetragen im Grundbuch von Casekow Blatt 262 BV Nr. 4
lfd. Nr. 2
Gemarkung Casekow, Flur 6, Flurstück 1/2
Landwirtschaftsfläche, Woltersdorfer Straße 18
Größe: 1.671 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Gartenland in einem verwilderten, ungepflegten Zustand.
Verkehrswert: 5.000,00 €
Gesamtverkehrswert wirtschaftliche Einheit: 111.000,00 €.
Der Versteigerungsvermerk ist am 19.11.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Weitere Objekte des gleichen Amtsgerichtes