Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Neuruppin / Az:7 K 134-21
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 7 K 134-21
Versteigerungstermin:
Do, den 27.07.2023, 09:30
Do, den 27.07.2023, 10:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Neuruppin
Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin
Saal:
325, 2. OG
Verkehrswert:
282.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Poststraße 16f,
16727
Oberkrämer OT Bötzow
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 20,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Bitte beachten Sie den nachfolgenden Link:
Hinweise zum Pandemieschutz bei dem Amtsgericht Neuruppin (pdf-Datei)
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Bötzow Blatt 2270 BV Nr. 1
Gemarkung Bötzow, Flur 6, Flurstück 169
Gebäude- und Freifläche, Poststraße 16 F
Größe: 391 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Poststraße 16 F in 16727 Oberkrämer OT Bötzow, bebaut mit einem Reihenendhaus (Baujahr ca. 1996, teilweise renovierungsbedürftig).
Verkehrswert: 282.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 26.10.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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