Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Neuruppin / Az:7 K 150-19
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 7 K 150-19
Versteigerungstermin:
Mi, den 03.08.2022, 09:30
Mi, den 03.08.2022, 10:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Neuruppin
Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin
Saal:
317, 2. OG
Verkehrswert:
624.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Zu den Eichen 25,
16727
Oberkrämer OT Bärenklau
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 18,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Bitte beachten Sie den nachfolgenden Link:
Hinweise zum Pandemieschutz bei dem Amtsgericht Neuruppin (pdf-Datei)
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Bärenklau Blatt 968 BV Nr. 5
Gemarkung Bärenklau, Flur 3
Flurstück 156, Gebäude- und Freifläche, Zu den Eichen 25, Größe: 646 m²
Flurstück 157, Gebäude- und Freifläche, Zu den Eichen 25, Größe: 658 m²
2/zu 5
240/718 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Bärenklau, Flur 3
Flurstück 43/10, Verkehrsfläche, Zu den Eichen, Größe: 574 m²
Flurstück 155, Verkehrsfläche, Zu den Eichen, Größe: 141 m²
3/zu 5
Grunddienstbarkeit (Leitungsrecht) an dem Grundstück
Gemarkung Bärenklau, Flur 3, Flurstück 43/4
eingetragen in Blatt 453
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 16727 Bärenklau, Zu den Eichen 25, bebaut mit einem Einfamilienhaus (Baujahr 2014, Wohnfläche ca. 165 m²) und Doppelgarage (Nutzfläche ca. 30 m²) nebst dazugehöriger Miteigentumsanteil an der Anlieger-Privatstraße 'Zu den Eichen'.
Verkehrswert: 624.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 19.09.2019 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, daß aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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