Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Neuruppin / Az:7 K 167-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 7 K 167-23
Versteigerungstermin:
Di, den 22.10.2024, 09:00
Di, den 22.10.2024, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Neuruppin
Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin
Saal:
325, 2. OG
Verkehrswert:
136.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Ziegelei 3,
16792
Zehdenick
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 13,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Mildenberg Blatt 243 BV 1
Gemarkung Mildenberg, Flur 2, Flurstück 60
Größe: 1.248 m²
Zusatz: 2 zu 1
Grunddienstbarkeit an dem Grundstück Mildenberg Flur 2, Flurstück 61
eingetragen in Blatt 163, Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 2
dort eingetragen in Abt. II Nr. 4
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 16792 Zehdenick, Ziegelei 3, bebaut mit einem Einfamilienhaus (Baujahr um 1900) und Nebengebäude.
Verkehrswert: 136.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 27.11.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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