Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Neuruppin / Az:7 K 18-17
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 7 K 18-17
Versteigerungstermin:
Di, den 10.10.2023, 09:00
Di, den 10.10.2023, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Neuruppin
Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin
Saal:
325, 2. OG
Verkehrswert:
176.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Gildenhaller Allee 86,
16816
Neuruppin
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 26,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Bitte beachten Sie den nachfolgenden Link:
Hinweise zum Pandemieschutz bei dem Amtsgericht Neuruppin (pdf-Datei)
Zur Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Erbbaurecht eingetragen im Erbbaugrundbuch von Neuruppin Blatt 2697
Nr. 1
Erbbaurecht, eingetragen auf dem im Grundbuch von Neuruppin Blatt 2645 eingetragenen Grundstück
Gemarkung Neuruppin, Flur 16, Flurstück 233/2
Gebäude- und Gebäudenebenfläche, Gildenhaller Allee 87
Größe: 649 m²
für die Zeit vom Tag der Eintragung ab bis zum 10. November 2014, das folgenden Inhalt hat:
Fortsetzung siehe Erbbaurechtsvertrag § 1 - § 10.
Als Eigentümer des belasteten Grundstücks ist eingetragen: Eden Gemeinnützige Obstbau-Siedlung e.G.m.b.H. in Eden bei Oranienburg.
Bei Anlegung des Grundbuchblattes vermerkt am 17. November 1924.
Laut Gutachter handelt es sich um das Erbbaurecht an dem Grundstück Gildenhaller Allee 86 in 16816 Neuruppin, bebaut mit einem Einfamilienhaus (Baujahr 1924, Wohnfläche ca. 176 m²), Doppelcarport und Schuppen.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 08.02.2017 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Absatz 5 ZVG festgesetzt auf 176.000,00 €.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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