Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Neuruppin / Az:7 K 20-14
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 7 K 20-14
Versteigerungstermin:
Mi, den 24.03.2021, 10:00
Mi, den 24.03.2021, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Neuruppin
Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin
Saal:
325, 2. OG
Verkehrswert:
153.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Dorfstraße 36,
16831
Rheinsberg OT Linow
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 19,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Bitte beachten Sie den nachfolgenden Link:Hinweise zum Pandemieschutz bei dem Amtsgericht Neuruppin (pdf-Datei)
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:
Grundbucheintragung:Eingetragen im Grundbuch von Linow Blatt 284 BV Nr. 7
Gemarkung Linow, Flur 2, Flurstück 418/2
Gebäude- und Gebäudefreifläche, Im Dorf, Ackerland
Größe: 3.507 m²
Gemäß Gutachten:Grundstück in 16831 Rheinsberg OT Linow, Dorfstraße 36, bebaut mit einem Wohnhaus mit Anbau (Baujahr um 1964, unterkellert), 2 Mehrzweckhallen (Baujahr 1999 und 2000) sowie Scheune (Grenzbebauung und Überbauung vorhanden).
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 30.06.2014 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Absatz 5 ZVG festgesetzt und durch Beschluss vom 30.09.2020 geändert auf 153.000,00 €.Hinweis:Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Maneke, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, daß aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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