Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Neuruppin / Az:7 K 26-20
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 7 K 26-20
Versteigerungstermin:
Mi, den 17.02.2021, 09:30
Mi, den 17.02.2021, 10:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Neuruppin
Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin
Saal:
215, 1. OG
Verkehrswert:
21.600,00
EUR
Objektart:
Land-/Forstwirtschaft
Objektanschrift:
16845
Dreetz
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 8,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Bitte beachten Sie den nachfolgenden Link:Hinweise zum Pandemieschutz bei dem Amtsgericht Neuruppin (pdf-Datei)
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:Eingetragen im Grundbuch von Dreetz Blatt 1617 BV Nr. 1
Gemarkung Dreetz, Flur 4, Flurstück 128
Miesners Breite
Größe: 30.890 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):Fläche der Land- und Forstwirtschaft, davon etwa die Hälfte als Hirschgatter bzw. Pferdekoppel genutzt (Waldwiese), sonst forstwirtschaftliche Nutzung (Kiefernbestand), Miesners Breite in der Gemarkung Dreetz, 16845 Dreetz.
Verkehrswert: 21.600,00 €Der Versteigerungsvermerk ist am 20.02.2020 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, daß aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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