Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Neuruppin / Az:7 K 28-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 7 K 28-22
Versteigerungstermin:
Di, den 14.03.2023, 09:00
Di, den 14.03.2023, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Neuruppin
Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin
Saal:
325, 2. OG
Verkehrswert:
122.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Bölkendorfer Straße 40,
16278
Angermünde OT Bölkendorf
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 26,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Bitte beachten Sie den nachfolgenden Link:
Hinweise zum Pandemieschutz bei dem Amtsgericht Neuruppin (pdf-Datei)
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Bölkendorf Blatt 134 BV Nr. 2
Gemarkung Bölkendorf, Flur 1, Flurstück 109
Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche
Bölkendorfer Straße 40
Größe: 1.962 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 16278 Angermünde OT Bölkendorf, Bölkendorfer Straße 40, bebaut mit einem Einfamilienhaus (Wohnfläche ca. 97 m², Baujahr um 1920), einem Nebengebäude und einer Garage.
Verkehrswert: 122.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 09.03.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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