Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Neuruppin / Az:7 K 37-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 7 K 37-22
Versteigerungstermin:
Di, den 23.01.2024, 09:00
Di, den 23.01.2024, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Neuruppin
Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin
Saal:
325, 2. OG
Verkehrswert:
42.900,00
EUR
Objektart:
Grundstück
Objektanschrift:
Dorfstraße,
17337
Lindhorst
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 20,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Bitte beachten Sie den nachfolgenden Link:
Hinweise zum Pandemieschutz bei dem Amtsgericht Neuruppin (pdf-Datei)
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Fahrenholz Blatt 342 BV Nr. 3
Gemarkung Lindhorst, Flur 1, Flurstück 10
Waldfläche, Lindhorst
Größe: 3.368 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Unbebautes, als Grünland genutztes Grundstück in 17337 Lindhorst, Dorfstraße.
Verkehrswert: 42.900,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 06.04.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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