Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Neuruppin / Az:7 K 73-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 7 K 73-23
Versteigerungstermin:
Do, den 06.06.2024, 09:30
Do, den 06.06.2024, 10:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Neuruppin
Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin
Saal:
325, 2. OG
Objektart:
Land-/Forstwirtschaft
Objektanschrift:
16866
Kyritz
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 25,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Bitte beachten Sie den nachfolgenden Link:
Hinweise zum Pandemieschutz bei dem Amtsgericht Neuruppin (pdf-Datei)
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:- Eingetragen im Grundbuch von Kyritz Blatt 383 BV Nr. 2
lfd. Nr. 1
Gemarkung Kyritz, Flur 14
Flurstück 11/2, Landwirtschaftsfläche, Schwarzer Weg, Größe: 2.457 m²
Flurstück 201, Landwirtschaftsfläche, Mühlenstraße, Größe: 5.077 m²
Flurstück 202, Landwirtschaftsfläche, Mühlenstraße, Größe: 1.678 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Landwirtschaftsfläche (Gartenland) in 16866 Kyritz, Bereich B5 und Mühlenstraße.
Verkehrswert: 49.745,00 €
- Eingetragen im Grundbuch von Kyritz Blatt 916 BV 2
lfd. Nr. 2
Gemarkung Kyritz, Flur 14
Flurstück 10/2, Landwirtschaftsfläche, Schwarzer Weg, Größe: 1.626 m²
Flurstück 10/3, Landwirtschaftsfläche, An der Promenade, Größe: 3.339 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Landwirtschaftsfläche (Gartenland), ggf. sind 500 m² teilbebaubar nach § 34 BauGB, in 16866 Kyritz, Bereich B5 und Mühlenstraße.
Verkehrswert: 37.611,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 17.05.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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