Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Neuruppin / Az:7 K 76-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 7 K 76-23
Versteigerungstermin:
Di, den 03.09.2024, 09:00
Di, den 03.09.2024, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Neuruppin
Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin
Saal:
325, 2. OG
Verkehrswert:
374.000,00
EUR
Objektart:
Mehrfamilienhaus
Objektanschrift:
Lessingstraße 1,
16866
Kyritz
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 25,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Bitte beachten Sie, daß der Termin vom 16.07.2024 aufgehoben wurde.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Kyritz Blatt 2016 BV 9
Gemarkung Kyritz, Flur 24, Flurstück 72
Gebäude- und Gebäudenebenflächen, See-Straße Nr. 8
Größe: 1.082 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 16866 Kyritz, Lessingstraße 1, bebaut mit einem Zweifamilienhaus (Baujahr 1936, Wohnfläche ca. 327 m²) und Nebengebäude.
Verkehrswert: 374.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 24.05.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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