Zwangsversteigerung im Auftrag des Amtsgericht Neuruppin / Az:7 K 85-19Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 7 K 85-19
Versteigerungstermin:
Di, den 28.01.2020, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Neuruppin
Gerichtsgebäude Karl-Marx-Str. 18 a, 16816 Neuruppin
Saal:
325, 2. OG
Verkehrswert:
28.500,00 EUR
Objektart:
Grundstück
Objektanschrift:
Lindenstraße,
19322
Wentdorf
Details zum Objekt:
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Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:Eingetragen im Grundbuch von Wentdorf Blatt 974 BV Nr. 1
Gemarkung Wentdorf, Flur 1, Flurstück 39
Landwirtschaftsfläche, Die Heidestücke
Größe: 1.582 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):Unbebautes, derzeit ungenutztes, baureifes Grundstück in 19322 Wentdorf, Lindenstraße.
Verkehrswert: 28.500,00 €Der Versteigerungsvermerk ist am 22.05.2019 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Maneke, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, daß aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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