Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Neuruppin / Az:7 K 85-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 7 K 85-23
Versteigerungstermin:
Di, den 23.07.2024, 09:00
Di, den 23.07.2024, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Neuruppin
Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin
Saal:
325, 2. OG
Verkehrswert:
329.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Dorfstraße 23,
16833
Fehrbellin OT Walchow
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 23,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Walchow Blatt 243 BV Nr. 1
Gemarkung Walchow, Flur 1, Flurstück 125/1
Gebäude- und Freifläche Wohnen, Dorfstraße OT Walchow 58
Größe: 2.230 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 16833 Fehrbellin OT Walchow, Dorfstraße 23, bebaut mit einem Einfamilienhaus (Wohnfläche ca. 120 m², Baujahr 2004) mit angebauter Garage (Nutzfläche ca. 45 m²).
Verkehrswert: 329.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 16.06.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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