Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Neuruppin / Az:7 K 94-21
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 7 K 94-21
Versteigerungstermin:
Mi, den 04.10.2023, 10:00
Mi, den 04.10.2023, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Neuruppin
Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin
Saal:
325, 2. OG
Verkehrswert:
171.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Sommersdorfer Straße 1a,
16306
Casekow OT Wartin
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 26,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Bitte beachten Sie den nachfolgenden Link:
Hinweise zum Pandemieschutz bei dem Amtsgericht Neuruppin (pdf-Datei)
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Wartin Blatt 203 BV Nr. 1
Gemarkung Wartin, Flur 6, Flurstück 42/3
Gebäude- und Gebäudenebenflächen, Sommersdorfer Straße 1a
Größe: 500 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Bebaut mit einem Einfamilienhaus (Baujahr 1985) in 16306 Casekow OT Wartin, Sommersdorfer Straße 1a.
Verkehrswert: 171.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 30.07.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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