Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Potsdam / Az:2 K 102-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 102-22
Versteigerungstermin:
Mi, den 06.12.2023, 10:00
Mi, den 06.12.2023, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Potsdam
Hegelallee 8, 14467 Potsdam
Saal:
215, Sitzungssaal
Verkehrswert:
54.000,00
EUR
Objektart:
Grundstück
Objektanschrift:
Landweg 26,
14641
Nauen OT Börnicke
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 9,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Es gelten die Regelungen der aktuellen SARS-Cov-2-Verordnung des Landes Brandenburg.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Börnicke Blatt 378
Gemarkung Börnicke, Flur 6, Flurstück 59/1
Erholungsfläche, Landweg 26
Größe: 1.250 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Das mit einer Hausnummer versehene, schmale Flurstück ist unbebaut und wird gegenwärtig nicht genutzt (Brachland). Es ist mit Gräsern und Büschen bewachsen. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan teilweise als Gemischte Baufläche, teilweise als Grünfläche dargestellt. Demnach ist der vordere, dem 'Landweg' zugewandte Bereich als potentielle Baulücke im Innenbereich zu qualifizieren. Für die im Flächennutzungsplan als Grünland dargestellte Teilfläche besteht keine eigenständige Nutzbarkeit (mit baulicher Nutzung). Für das Grundstück ist aufgrund der vorgefundenen Vegetation nach einer Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde ein Schutzstatus vorhanden (Biotopschutz). Für eine Befreiung sind vermutlich Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.
Verkehrswert: 54.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 10.08.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Höller und Frau Dongowski, Tel. 0331 2017 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Ansprechpartner des 'Haupt'-Gläubigers Gläubigers bzw. -Antragstellers mit Telefonnummer:
Stadt Nauen
Rathausplatz 1, 14641 Nauen
Zeichen: ZV 207/Reh
Telefon: 03321 408 248
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