Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Potsdam / Az:2 K 11-21
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 11-21
Versteigerungstermin:
Do, den 31.08.2023, 10:30
Do, den 31.08.2023, 11:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Potsdam
Hegelallee 8, 14467 Potsdam
Saal:
215, Sitzungssaal
Verkehrswert:
355.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Ernst-Walter-Weg 23a,
14641
Wustermark OT Elstal
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 17,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Es gelten die Regelungen der aktuellen SARS-Cov-2-Verordnung des Landes Brandenburg.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
1/2 Miteigentumsanteil (Abteilung I, Nr. 1 b) an dem Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Elstal Blatt 414
Gemarkung Elstal, Flur 5, Flurstück 33/2
Gebäude- und Gebäudenebenflächen, Ernst-Walter-Weg 23 A
Größe: 923 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Es handelt sich um ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück mit der postalischen Anschrift Ernst-Walter-Weg 23a in 14641 Wustermark OT Elstal. Die Wohnfläche beträgt ca. 166 m². Sie verteilt sich auf das Erdgeschoss (Flur mit Treppe, Windfang, Küche, WC, 2 Zimmer) und das Obergeschoss (Flur mit Treppe, Bad und 2 Zimmer, eines davon mit Balkon). Das Haus ist vollunterkellert (ca. 77 m² Nutzfläche für Heizungsraum, Abstellraum, Vorratsraum und 2 Hobbyräume).
Eine Innenbesichtigung wurde nicht ermöglicht. Zum Zeitpunkt der Wertermittlung wurde das Objekt durch die Miteigentümerin genutzt.
Verkehrswert: 355.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 03.02.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Höller und Frau Dongowski, Tel. 0331 2017 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Ansprechpartner des 'Haupt'-Gläubigers bzw. -Antragstellers mit Telefonnummer:
keine Information
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