Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Potsdam / Az:2 K 12-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 12-22
Versteigerungstermin:
Mi, den 29.03.2023, 10:00
Mi, den 29.03.2023, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Potsdam
Hegelallee 8, 14467 Potsdam
Saal:
215, Sitzungssaal
Verkehrswert:
1.020.000,00
EUR
Objektart:
Wohnen/Gewerbe
Objektanschrift:
Mittelstraße 41,
14467
Potsdam
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 15,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
Weiter zur Detailansicht ...
Beschreibung
Es gelten die Regelungen der aktuellen SARS-Cov-2-Verordnung des Landes Brandenburg.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Potsdam Blatt 11500
Gemarkung Potsdam, Flur 25, Flurstück 991
Gebäude- und Freifläche, Mittelstraße 41
Größe: 155 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Das Grundstück in der Mittelstraße 41 in 14467 Potsdam ist mit einem für das Holländische Viertel typischen Haus (ohne Keller) bebaut. Das Objekt ist in der Denkmalliste der Landeshauptstadt Potsdam mit Stand zum 31.12.2021 als Baudenkmal verzeichnet und wird unter 'Barockes Typenhaus ohne Quergebäude' geführt. Das Erdgeschoss (Gewerbefläche ca. 60 m²) wird als Restaurant vermietet. Darüber befinden sich zwei vermietete Wohnungen (Wohnfläche ca. 150 m²). Gemäß Fassadenaufschrift wurde das Haus 1739 erbaut.
Verkehrswert: 1.020.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 04.03.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Höller und Frau Dongowski, Tel. 0331 2017 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, daß aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Weitere Objekte des gleichen Amtsgerichtes