Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Potsdam / Az:2 K 157-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 157-23
Versteigerungstermin:
Do, den 21.11.2024, 13:30
Do, den 21.11.2024, 14:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Potsdam
Hegelallee 8, 14467 Potsdam
Saal:
215, Sitzungssaal
Verkehrswert:
633.000,00
EUR
Objektart:
Mehrfamilienhaus
Objektanschrift:
Hertzstraße 48,
14612
Falkensee
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 26,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Falkensee Blatt 4982
Gemarkung Falkensee, Flur 37
Flurstück 536, Gebäude- und Freifläche, Hertzstraße 48, Größe: 800 m²
Flurstück 541, Gartenland, Straße der Einheit, Größe: 882 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Das zusammengesetzte Grundstück, gelegen in der Hertzstraße 48 in Falkensee, ist auf dem Flurstück 536 mit einer unterkellerten, leerstehenden Doppelhaushälfte (Baujahr 1922, Modernisierung 1998 mit Gaszentralheizung) mit 2 Anbauten bebaut. Die Wohnfläche insgesamt beträgt 160 m². Sowohl im Erdgeschoss (Flur, Küche, Bad, Wohnräume) als auch im Dachgeschoss (Flur, Küche, Bad, Wohnräume) befindet sich je eine Wohnung. Das Flurstück 541 wird als hausnahes Gartenland gewertet.
Verkehrswert: 633.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 08.01.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Höller und Frau Dongowski, Tel. 0331 2017 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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