Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Potsdam / Az:2 K 17-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 17-22
Versteigerungstermin:
Mi, den 27.09.2023, 12:00
Mi, den 27.09.2023, 12:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Potsdam
Hegelallee 8, 14467 Potsdam
Saal:
215, Sitzungssaal
Verkehrswert:
440.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Triftweg 1,
14550
Groß Kreutz OT Bochow
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 22,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Es gelten die Regelungen der aktuellen SARS-Cov-2-Verordnung des Landes Brandenburg.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Bochow Blatt 685
Gemarkung Bochow, Flur 4, Flurstück 150
Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Triftweg 1
Größe: 11.066 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Das eingezäunte Grundstück ist bebaut mit einem Wohnhaus sowie einem eingeschossigen Nebengebäude. Die Gartenlandteilfläche ist mit älteren Obstbäumen sowie Sträuchern bestockt. Auf der Teilfläche Grünland wurde kürzlich eine Streuobstwiese angelegt. Das Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB), die vorhandene Bebauung genießt Bestandschutz.
Verkehrswert: 440.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 03.03.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Höller und Frau Dongowski, Tel. 0331 2017 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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