Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Potsdam / Az:2 K 44-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 44-23
Versteigerungstermin:
Do, den 11.01.2024, 10:30
Do, den 11.01.2024, 11:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Potsdam
Hegelallee 8, 14467 Potsdam
Saal:
215, Sitzungssaal
Verkehrswert:
1.500,00
EUR
Objektart:
Land-/Forstwirtschaft
Objektanschrift:
Teufelsbruch-Wiesen,
14621
Schönwalde/Dorf
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 6,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Es gelten die Regelungen der aktuellen SARS-Cov-2-Verordnung des Landes Brandenburg.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Schönwalde Blatt 246
Gemarkung Schönwalde, Flur 5, Flurstück 151
Gebäude- und Freifläche, Teufelsbruch-Wiesen
Größe: 956 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück in Form einer Landwirtschaftsfläche (Grünland und Gehölze) im Außenbereich.
Verkehrswert: 1.500,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 03.05.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Höller und Frau Dongowski, Tel. 0331 2017 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Ansprechpartner des 'Haupt'-Gläubigers Gläubigers bzw. -Antragstellers mit Telefonnummer:
Land Berlin
Senatsverwaltung für Finanzen
Klosterstraße 59, 10179 Berlin
Zeichen: ZS A 16-F/Sp 2948-2019
Telefon: 030 9020 5101
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