Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Potsdam / Az:2 K 76-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 76-22
Versteigerungstermin:
Do, den 25.01.2024, 10:30
Do, den 25.01.2024, 11:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Potsdam
Hegelallee 8, 14467 Potsdam
Saal:
215, Sitzungssaal
Verkehrswert:
950.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Schlehdornweg 18,
14532
Kleinmachnow
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 20,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Es gelten die Regelungen der aktuellen SARS-Cov-2-Verordnung des Landes Brandenburg.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Kleinmachnow Blatt 6688
Gemarkung Kleinmachnow, Flur 9, Flurstück 586
Gebäude- und Freifläche Wohnen, Schlehdornweg 18
Größe: 854 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Es handelt sich um ein mit einem Einfamilienwohnhaus bebautes Grundstück, Baujahr ca. 1938, Sanierung ca. 1995. Die Wohnfläche beträgt ca. 113 m², mit Keller, Dachgeschoss und ausgebautem Spitzboden. Es gibt ein Holzgartenhaus und eine Terrasse. Das Haus ist unbewohnt und sanierungsbedürftig, der Garten ungepflegt.
Eine Innenbesichtigung wurde nicht ermöglicht.
Verkehrswert: 950.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 16.06.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Höller und Frau Dongowski, Tel. 0331 2017 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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