Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Senftenberg / Az:42 K 10-23

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 42 K 10-23
Versteigerungstermin: Do, den 11.01.2024, 09:30
Do, den 11.01.2024, 10:00
Versteigerungsort: Amtsgericht Senftenberg Amtsgericht Senftenberg, Steindamm 8, 01968 Senftenberg
Saal: E 01, Sitzungssaal
Verkehrswert: 13.000,00 EUR
Objektart: Grundstück
Objektanschrift: Waldstraße,
01996 Senftenberg OT Hosena

Gutachten: Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 12,00 angefordert werden. Details zum Objekt:

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Hosena Blatt 622

Gemarkung Hosena, Flur 4, Flurstück 400
Ackerland
Größe: 1.331 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Unbebautes, unverpachtetes Grundstück, Ausweisung als Wohnbaufläche, Grundstück liegt im früheren Beeinflussungsbereich der bergbaubedingten Grundwasserabsenkung.

Verkehrswert: 13.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 14.03.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Baer und Frau Staude, Tel. 03573 704 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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