Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Senftenberg / Az:42 K 11-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 42 K 11-23
Versteigerungstermin:
Do, den 25.01.2024, 09:30
Do, den 25.01.2024, 10:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Senftenberg
Amtsgericht Senftenberg, Steindamm 8, 01968 Senftenberg
Saal:
E 01, Sitzungssaal
Verkehrswert:
61.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Schloßstraße 25,
03205
Calau
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 15,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Calau Blatt 576
Gemarkung Calau, Flur 4, Flurstück 721
Gebäude- und Gebäudenebenflächen
Größe: 123 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Zweigeschossiges, teilunterkellertes Wohnhaus mit nicht ausgebautem Dachgeschoss, Baujahr ca. 1920 und zweigeschossiges Hinterhaus mit Garage und Hofzugang, Wohnfläche insgesamt ca. 120 m².
Eine Innenbesichtigung ist nicht erfolgt, Modernisierung notwendig.
Verkehrswert: 61.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 31.03.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Baer und Frau Staude, Tel. 03573 704 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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