Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Senftenberg / Az:42 K 14-23

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 42 K 14-23
Versteigerungstermin: Mi, den 20.12.2023, 09:30
Mi, den 20.12.2023, 10:00
Versteigerungsort: Amtsgericht Senftenberg Amtsgericht Senftenberg, Steindamm 8, 01968 Senftenberg
Saal: E 01, Sitzungssaal
Verkehrswert: 1.000,00 EUR
Objektart: Grundstück
Objektanschrift: Allmosener Hauptstraße,
01983 Großräschen OT Allmosen

Gutachten: Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 16,00 angefordert werden. Details zum Objekt:

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Allmosen Blatt 20228

Gemarkung Allmosen, Flur 1, Flurstück 68
Gebäude- und Freifläche
An der Bundesstraße, Allmosener Hauptstraße 2
Größe: 3.240 m²

Lage: Allmosener Hauptstraße, 01983 Großräschen OT Allmosen

Beschreibung:
Grundstück ohne nutzbare Bebauung; verbliebene Abbruchmasse lagert auf dem Grundstück.

Verkehrswert: 1.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 10.09.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Baer und Frau Staude, Tel. 03573 704 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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