Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Senftenberg / Az:42 K 23-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 42 K 23-23
Versteigerungstermin:
Di, den 11.06.2024, 09:30
Di, den 11.06.2024, 10:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Senftenberg
Amtsgericht Senftenberg, Steindamm 8, 01968 Senftenberg
Saal:
E 01, Sitzungssaal
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Hauptstraße 30,
01968
Senftenberg OT Sedlitz
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 26,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Sedlitz Blatt 330
- lfd. Nr. 1
Gemarkung Sedlitz, Flur 2, Flurstück 212
Gebäude- und Gebäudenebenfläche
Größe: 290 m²
Beschreibung:
Wohnhaus mit Nebengebäude, Baujahr vor 1900, teilweise saniert.
Lage: Hauptstraße 30, 01968 Senftenberg OT Sedlitz
Verkehrswert: 43.000,00 €
- lfd. Nr. 2
Gemarkung Sedlitz, Flur 2, Flurstück 216
Erholungsfläche, Sornoer Straße
Größe: 336 m²
Beschreibung:
Gartengrundstück.
Lage: Hauptstraße 30, 01968 Senftenberg OT Sedlitz
Verkehrswert: 1.010,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 04.09.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Baer und Frau Staude, Tel. 03573 704 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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