Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Senftenberg / Az:42 K 25-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 42 K 25-22
Versteigerungstermin:
Mi, den 11.10.2023, 09:30
Mi, den 11.10.2023, 10:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Senftenberg
Amtsgericht Senftenberg, Steindamm 8, 01968 Senftenberg
Saal:
E 01, Sitzungssaal
Verkehrswert:
1.700,00
EUR
Objektart:
Sonstiges
Objektanschrift:
Ruhlander Straße 40a, Hinterland,
01987
Schwarzheide
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 10,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Schwarzheide Blatt 2817
Gemarkung Schwarzheide, Flur 3, Flurstück 530
Gebäude- und Freifläche
Größe: 30 m²
Lage: Ruhlander Straße 40 A, 01987 Schwarzheide
Bebauung:
Schuppen in leichter Holzbauweise.
Verkehrswert: 1.700,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 30.12.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Baer und Frau Staude, Tel. 03573 704 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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