Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Senftenberg / Az:42 K 37-21
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 42 K 37-21
Versteigerungstermin:
Mi, den 16.11.2022, 09:30
Mi, den 16.11.2022, 10:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Senftenberg
Steindamm 8, 01968 Senftenberg
Saal:
E 01, Sitzungssaal
Objektart:
Land-/Forstwirtschaft
Objektanschrift:
Lindenfeld,
03103
Neu-Seeland OT Bahnsdorf
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Bitte beachten Sie die
Besondere Hinweise zum Pandemieschutz (pdf-Datei)
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Bahnsdorf Blatt 318
- lfd. Nr. 1
Gemarkung Bahnsdorf, Flur 1, Flurstück 168/1
Forsten und Holzungen
Größe: 11.709 m²
Beschreibung:
Unbebautes Grundstück im Außenbereich; Nutzung als Grünland.
Lage: Lindenfeld, 03103 Neu-Seeland OT Bahnsdorf
Verkehrswert: 8.200,00 €
- lfd. Nr. 2
Gemarkung Bahnsdorf, Flur 1, Flurstück 169
Ackerland
Größe: 90 m²
Beschreibung:
Unbebautes Grundstück im Außenbereich; Nutzung als Wald mit Aufwuchs.
Lage: Lindenfeld, 03103 Neu-Seeland OT Bahnsdorf
Verkehrswert: 50,00 €
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Baer und Frau Staude, Tel. 03573 704 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, daß aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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