Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen / Az:9 K 17-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 9 K 17-22
Versteigerungstermin:
Fr, den 08.03.2024, 10:00
Fr, den 08.03.2024, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen
Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen, Lindenstraße 9, 06749 Bitterfeld
Saal:
L 205
Verkehrswert:
345.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Parkstraße 16,
06800
Raguhn-Jeßnitz OT Altjeßnitz
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 26,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zwecks Aufhebung der Gemeinschaft soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Altjeßnitz Blatt 456 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Altjeßnitz, Flur 2, Flurstück 113/3
Wohnbaufläche, Grünfläche
Hauptstraße 16 (laut Gutachten: Parkstraße 16)
Größe: 1.691 m²
Objektbeschreibung laut Gutachten:
Einfamilienhaus - Neubau: Baujahr 2019, nicht unterkellert, Erdgeschoss, ausgebautes Dachgeschoss mit Spitzboden, Wohnfläche ca. 123 m² (ohne Terrasse), seit der Errichtung augenscheinlich instandgehalten, eine angemessene/zeitgemäße Nutzung zu Wohnzwecken ist möglich.
Einfamilienhaus - Altbau: Baujahr unbekannt, vermutlich überwiegend vor 1945, nach 1990 nur wenige Instandsetzungen/Modernisierungen, nicht unterkellert, Erdgeschoss, nicht ausgebautes Dachgeschoss, Gesamtwohnfläche ca. 71 m², seit der Aufgabe der Wohnnutzung keine Instandhaltungs-, Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen mehr, eine angemessene/zeitgemäße Nutzung zu Wohnzwecken ist nicht mehr gegeben, da umfangreiche Ausbaugewerke und auch Teile der Rohbaugewerke verbraucht und nicht mehr nachhaltig nutzbar sind.
Schuppen/Nebengebäude: Baujahre unbekannt, vermutlich überwiegend vor 1945, zu Lager- und Abstellzwecken nutzbar.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 28.07.2022 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 345.000,00 €
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE54 8100 0000 0081 0015 85
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1306 9 K 17/22 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Weitere Auskünfte dazu erteilt die Geschäftsstelle der Vollstreckungsabteilung.
Kontaktdaten des Gläubigers:
RAe Heit, Tel. 03493 929734
AZ: 312/22MH01 KL
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