Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen / Az:9 K 6-22
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 9 K 6-22
Versteigerungstermin:
Fr, den 18.10.2024, 11:00
Fr, den 18.10.2024, 11:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen
Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen, Lindenstraße 9, 06749 Bitterfeld
Saal:
L 205
Verkehrswert:
104.000,00
EUR
Objektart:
Wohnen/Gewerbe
Objektanschrift:
Ramsiner Straße 4,
06792
Sandersdorf-Brehna
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 26,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen versteigert werden:
Die im Grundbuch von Sandersdorf Blatt 58 eingetragenen Grundstücke
lfd. Nr. 1
Gemarkung Sandersdorf, Flur 4, Flurstück 1374/42
Gebäude- und Nebenfläche, Straße der DSF 4
Größe: 1.132 m²
lfd. Nr. 2
Gemarkung Sandersdorf, Flur 4, Flurstück 1363/43
Gebäude- und Nebenfläche, Straße der DSF 4
Größe: 186 m²
lfd. Nr. 3
Gemarkung Sandersdorf, Flur 4, Flurstück 1364/43
Gebäude- und Nebenfläche, Straße der DSF 4
Größe: 699 m²
Unverbindliche Angaben laut Gutachten:
Drei Grundstücke als wirtschaftliche Einheit bebaut mit einem unter Denkmalschutz stehenden Wohnhaus (Wohn-/Nutzfläche ca. 193 m², Baujahr ca. 1880-1892); einem ehemaligen Stallgebäude (Wohn-/Nutzfläche ca. 174 m²); einem ehemaligen Fabrikgebäude (Wohn-/Nutzfläche ca. 544 m², Baujahr ca. 1900); mehrere (kleinere) WIrtschafts-/Lagergebäude als Anbauten.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 11.04.2022 in das Grundbuch eingetragen.
Gesamtverkehrswert: 104.000,00 €
Verkehrswerte:
lfd. Nr. 1: 66.000,00 €
lfd. Nr. 2: 5.300,00 €
lfd. Nr. 3: 32.000,00 €
Bietinteressenten haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte mindestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE54 8100 0000 0081 0015 85
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1306 9 K 6/22 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Weitere Auskünfte dazu erteilt die Geschäftsstelle der Vollstreckungsabteilung.
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen (Zimmer Nr. H46) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr und Dienstag zusätzlich 14 bis 17 Uhr eingesehen werden.
Kontaktdaten des Gläubigers:
RAe Kühn & Schreiber
Telefon: 034953 33575
Geschäftszeichen: 1010/22K D3/65-22
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