Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Burg / Az:32 K 1-20
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 32 K 1-20
Versteigerungstermin:
Do, den 11.03.2021, 10:00
Do, den 11.03.2021, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Burg
Haus 2, In der Alten Kaserne 3, 39288 Burg
Saal:
6
Verkehrswert:
93.690,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Dorfstraße 4,
39319
Jerichow
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 23,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen versteigert werden:
Die im Grundbuch von Mangelsdorf Blatt 228 eingetragenen Grundstücke
lfd. Nr. 1
Gemarkung Mangelsdorf, Flur 3, Flurstück 429/200
Wohnbaufläche, Dorfstraße 4 (Mangelsdorf)
Größe: 484 m²
lfd. Nr. 2
Gemarkung Mangelsdorf, Flur 3, Flurstück 200/4
Gartenland, Grünfläche, Dorfstraße
Größe: 895 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:zu lfd. Nr. 1: Grundstück mit Wohngebäude (eingeschossiges, unterkellertes Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, Baujahr 1959, überwiegende Modernisierung 2012) und Schuppen (eingeschossig, freistehend, Baujahr 1959 mit Anbau ca. 1970).
zu lfd. Nr. 2: Unbebautes Grundstück, Nutzung als Gartenland.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 24.02.2020 in das Grundbuch eingetragen.
Gesamtverkehrswert: 93.690,00 €Verkehrswerte:
lfd. Nr. 1: 91.000,00 €
lfd. Nr. 2: 2.690,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 1.06, Haus 2) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE92 8100 0000 0081 0015 80
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1205 32 K 1/20 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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