Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Burg / Az:32 K 1-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 32 K 1-23
Versteigerungstermin:
Mi, den 25.09.2024, 10:00
Mi, den 25.09.2024, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Burg
Amtsgericht Burg, Haus 1, In der Alten Kaserne 3, 39288 Burg
Saal:
5, Haus 1
Verkehrswert:
170.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Dorfstraße 6,
39279
Möckern OT Brietzke
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 16,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Brietzke Blatt 1236 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Brietzke, Flur 4, Flurstück 79
Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Dorfstraße 6
Größe: 2.989 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
Mit freistehendem Einfamilienhaus (Erdgeschoss und ausgebautes Dachgeschoss) und Nebengebäude bebautes Grundstück; Baujahr ca. 1870, Wohnfläche rd. 180 m², Sanierung 2005-2020; keine Wasser- und Stromversorgung; keine Bauunterlagen; Beräumung Garten und Rückbau Wintergarten erforderlich.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 01.02.2023 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 170.000,00 €
In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des § 74a oder § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 1.06) während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE92 8100 0000 0081 0015 80
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1205 32 K 1/23 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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