Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Burg / Az:32 K 14-23

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 32 K 14-23
Versteigerungstermin: Mi, den 22.05.2024, 10:00
Mi, den 22.05.2024, 10:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Burg Amtsgericht Burg, Haus 2, In der Alten Kaserne 3, 39288 Burg
Saal: 4 - Haus 2
Verkehrswert: 300.000,00 EUR
Objektart: Einfamilienhaus
Objektanschrift: Grätzer Hof 27,
39291 Möckern

Gutachten: Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 14,00 angefordert werden. Details zum Objekt:

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Möckern Blatt 2530 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 2
Gemarkung Möckern, Flur 3
Flurstück 10127, Grünanlage, Grünfläche, Grätzer Hof 27, Größe: 941 m²
Flurstück 10128, Wohnbaufläche, Grätzer Hof 27, Größe: 1.320 m²

Detaillierte Objektbeschreibung:
Grundstück bebaut mit einem ca. 1949/1950 errichteten Wohnhaus; zwischen 2006 und 2017 in Abschnitten modernisiert, teilunterkellert, ausgebautes Dachgeschoss, angebaute Veranda und Scheune; EG Wohnung 1 ca. 94 m², DG Wohnung 2 über Scheune erreichbar ca. 50 m²; teilweise Unterhaltungsstau (Innenausbau, Keller, Feuchtigkeitsschäden).

Der Versteigerungsvermerk wurde am 04.07.2023 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 300.000,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 1.06) während der Sprechzeiten eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE92 8100 0000 0081 0015 80
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1205 32 K 14/23 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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