Zwangsversteigerung im Auftrag des Amtsgericht Burg / Az:32 K 15-16Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 32 K 15-16
Versteigerungstermin:
Fr, den 01.06.2018, 10:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Burg
Haus 2, In der Alten Kaserne 3, 39288 Burg
Saal:
4
Objektart:
Mehrfamilienhaus
Objektanschrift:
Lindenstraße 15a,
39291
Möckern
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 26,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Zur Aufhebung der Gemeinschaft sollen versteigert werden:
- Das im Grundbuch von Möckern Blatt 443 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 18
Gemarkung Möckern, Flur 11, Flurstück 670/106
Wohnbaufläche, Grünfläche, Lindenstraße 15A
Größe: 1.723 m²
Der Versteigerungsvermerk wurde am 02.05.2016 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 129.000,00 €
- Das im Grundbuch von Möckern Blatt 1456 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 2
Gemarkung Möckern, Flur 11, Flurstück 669/106
Wohnbaufläche, Grünfläche, Lindenstraße 15A
Größe: 834 m²
Der Versteigerungsvermerk wurde am 02.05.2016 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 12.000,00 €
Es handelt sich um zwei Grundstücke, die bebaut sind mit einem Wohnhaus (ca. 1900 errichtet), einem Seitenflügel (ca. 1987 errichtet), 2 Garagen (ca. 1987 errichtet) und 2 Ställen (ca. 1900 bzw. 1987 errichtet). Insoweit wird auf das Gutachten vom 29.08.2016 Bezug genommen, welches bei Gericht eingesehen werden kann.
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 1.07) während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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