Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Burg / Az:32 K 23-22

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 32 K 23-22
Versteigerungstermin: Mi, den 19.04.2023, 10:00
Mi, den 19.04.2023, 10:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Burg Amtsgericht Burg, Haus 2, In der Alten Kaserne 3, 39288 Burg
Saal: 4
Verkehrswert: 25.500,00 EUR
Objektart: 1- bis 2,5-Zimmer-Wohnung
Objektanschrift: Friedenstraße 50,
39288 Burg

Gutachten: Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 16,00 angefordert werden. Details zum Objekt:

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:

Der im Grundbuch von Burg Blatt 7133, lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses eingetragene

39.315 / 10.000.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück

Gemarkung Burg, Flur 26, Flurstück 381/7
Gebäude- und Freifläche
Bahnhofstraße 14, Friedenstraße 49-51
Größe: 14.123 m²

verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung W 19 mit Kellerraum, Nr. W 19 des Aufteilungsplans.

Das Miteigentum ist durch das zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörende Sondereigentum beschränkt. Die Miteigentumsanteile sind eingetragen in den Grundbüchern von Burg Blätter 8467 bis 8510 und 7115 bis 7140.

Der Wohnungs- bzw. Teileigentümer bedarf zur Weiterveräußerung des Wohnungs- bzw. Teileigentums der Zustimmung des Verwalters.

Detaillierte Objektbeschreibung:
Eigentumswohnung (1 Zimmer), Wohnfläche ca. 39,97 m², Baujahr ca. 1994, unbewohnt, stark vermüllt.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 14.06.2022 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 25.500,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 1.10/Haus 2) zu den Geschäftszeiten eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE92 8100 0000 0081 0015 80
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1205 32 K 23/22 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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Do, den 04.05.2023, 10:30
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Di, den 09.05.2023, 11:30
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