Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Burg / Az:32 K 4-23

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 32 K 4-23
Versteigerungstermin: Mi, den 20.11.2024, 10:00
Mi, den 20.11.2024, 10:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Burg Amtsgericht Burg, Haus 1, In der Alten Kaserne 3, 39288 Burg
Saal: 5, Haus 1
Verkehrswert: 76.000,00 EUR
Objektart: 1- bis 2,5-Zimmer-Wohnung
Objektanschrift: Friedrich-Engels-Straße 14,
39175 Biederitz

Gutachten: Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 19,00 angefordert werden. Details zum Objekt:

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft soll versteigert werden:

Der im Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuch von Biederitz Blatt 2561, lfd. Nr. 2 des Bestandsverzeichnisses eingetragene

30 / 100 Miteigentumsanteil an dem Grundstück

Gemarkung Biederitz, Flur 3, Flurstück 10718
Wohnbaufläche, Grünfläche, Friedrich-Engels-Straße 14
Größe: 1.275 m²

verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Dachgeschoss, nebst Abstellraum und Kellerraum, jeweils Nr. 3 laut Aufteilungsplan.

Das Miteigentum ist durch das zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörende Sondereigentum beschränkt.
Die Miteigentumsanteile sind eingetragen in den Grundbüchern von Biederitz Blätter 2559 bis 2661.

Detaillierte Objektbeschreibung:
2-Raum-Eigentumswohnung im Dachgeschoss, nebst Abstellraum und Kellerraum, ca. 73 m², Baujahr Haus ca. 1900, Modernisierung ca. 1990er Jahre (Dach, Fenster, Innenausstattung) und ca. 2000-2015 (Heizung und Solaranlage), Unterhaltungsstau Fassade; nur Außenbesichtigung der Wohnung.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 04.04.2023 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 76.000,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 2.03) während der Sprechzeiten eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE92 8100 0000 0081 0015 80
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1205 32 K 4/23 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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