Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Burg / Az:32 K 45-19
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 32 K 45-19
Versteigerungstermin:
Mo, den 26.04.2021, 10:00
Mo, den 26.04.2021, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Burg
Haus 2, In der Alten Kaserne 3, 39288 Burg
Saal:
6
Verkehrswert:
33.000,00
EUR
Objektart:
1- bis 2,5-Zimmer-Wohnung
Objektanschrift:
An den Reepen 1-16,
39317
Elbe-Parey OT Parey
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 26,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:
Der im Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuch von Parey Blatt 1479, lfd. Nr. 2 des Bestandsverzeichnisses eingetragene
281,18 / 10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Parey, Flur 15, Flurstück 42/38
Wohnbaufläche
An den Reepen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, OT Parey
Größe: 3.287 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 9 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses A2 (linke Haushälfte, linke Wohnung mit einer Wohnfläche von 53,20 m²), dazu dem mit derselben Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum.
Dem jeweiligen Wohnungseigentümer wird das ausschließliche Recht zur Nutzung des Kfz-Abstellplatzes, gekennzeichnet mit P9 und das Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche, gekennzeichnet mit S9, zugewiesen.
Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuch angelegt (Blätter 1471-1498); der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.
Objektbeschreibung:2-Zimmer-Wohnung, Wohnfläche 53,20 m².
Der Versteigerungsvermerk wurde am 14.10.2019 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 33.000,00 €Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 1.06) während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE92 8100 0000 0081 0015 80
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1205 32 K 45/19 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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