Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Burg / Az:32 K 49-20

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 32 K 49-20
Versteigerungstermin: Do, den 30.03.2023, 10:00
Do, den 30.03.2023, 10:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Burg Amtsgericht Burg, Haus 2, In der Alten Kaserne 3, 39288 Burg
Saal: 4
Verkehrswert: 40.300,00 EUR
Objektart: Einfamilienhaus
Objektanschrift: Lindenstraße 18,
39319 Jerichow

Gutachten: Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 10,00 angefordert werden. Details zum Objekt:

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Jerichow Blatt 127 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 2
Gemarkung Jerichow, Flur 7, Flurstück 3/1
Wohnbaufläche, Lindenstraße 18
Größe: 236 m²

Detaillierte Objektbeschreibung:
Grundstück bebaut mit einem eingeschossigen Wohnhaus (Baujahr ca. 1900, Wohnfläche ca. 68 m²) und Nebengebäude; Gutachten nur aufgrund einer Außenbesichtigung; Unterhaltungsstau.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 23.11.2020 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 40.300,00 €

In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des § 74a oder § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.


Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 1.11/Haus 2) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE92 8100 0000 0081 0015 80
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1205 32 K 49/20 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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